Der Anlass
Eine Interessentin fragte uns, ob eine gesundheitliche Einschränkung in der Regel gegen eine Pferde-OP-Versicherung spricht. Als Beispiele nannte sie einen fehlenden Zahn und ein leicht „schiefes“ Becken. Wir müssen zwei Fragen klären: Kann das Pferd aufgenommen werden und wofür besteht anschließend Schutz?
Zuerst die Gesundheitsfragen klären
Die Annahmeunterlagen fragen etwa nach früheren Operationen und aktuell erforderlichen oder angeratenen Eingriffen. Ein Antrag ist trotz früherer Wolfszahnbehandlung möglich, wenn sie abgeschlossen ist, alle Folgen ausgeheilt sind und keine weitere Behandlung ansteht. Für andere fehlende Zähne muss die Annahme einzeln geprüft werden. [1]
Eine Annahme versichert nicht jede Vorerkrankung mit
Die Pferde-OP-Bedingungen schließen bei Antragstellung bekannte Krankheiten, Unfälle und bestimmte Fehlentwicklungen aus. Ausgeschlossen sind außerdem Erkrankungen, deren relevante Symptome oder Diagnose bereits vor Schutzbeginn beziehungsweise innerhalb der Wartezeit liegen, einschließlich ihrer Folgen. Deshalb müssen Annahme und Leistungsumfang getrennt betrachtet werden. [2]
Mit „ein Zahn fehlt“ oder „das Becken ist etwas schief“ ist der medizinische Sachverhalt noch nicht ausreichend beschrieben. Für die Beratung brauchen wir den vorhandenen Befund, die Vorgeschichte und Angaben zu empfohlenen Behandlungen. Daraus sollte weder vorschnell eine Ablehnung noch eine Zusage für spätere Operationen werden.
Quellen
- Barmenia: Annahmevoraussetzungen A3738-02, Stand August 2023
- Barmenia: Pferde-OP-Bedingungen A3726-02, Stand 01.01.2024
Stand: Oktober 2026. Die Fälle aus unserer Agentur sind anonymisiert. Medizinische Beispiele aus der Literatur sind entsprechend gekennzeichnet.
