Menschen & Sachen
Der Schutz betrifft versicherte Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt. Dazu können Verletzungen und beschädigtes Eigentum gehören.

Tier & Ich · Hund
Die Hundehaftpflicht schützt Sie, wenn Ihr Hund andere verletzt oder fremde Sachen beschädigt.
Angebot einholenVersicherte Leistungen
Eine Hundehaftpflichtversicherung prüft Schadenersatzforderungen wegen Ihres Hundes. Sie bezahlt berechtigte versicherte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Der Schutz ergänzt Ihre Privathaftpflicht um das Risiko als Hundehalter.
Der Schutz betrifft versicherte Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt. Dazu können Verletzungen und beschädigtes Eigentum gehören.
Ein Freund führt Ihren Hund aus? Wir prüfen die Mitversicherung bei privater Betreuung. Gewerbliches Hundesitting braucht eine separate Prüfung.
Für beschädigte gemietete Räume oder Gegenstände gelten die vereinbarten Mietsachregeln und Leistungsgrenzen.
Die Tarife im Vergleich
Diese beiden Barmenia-Tarife unterscheiden sich unter anderem bei Versicherungssummen, gemieteten Sachen und Auslandsschutz.
| Leistung | TOP | Premium |
|---|---|---|
| Wählbare Versicherungssumme | 10, 50 oder 100 Mio. € | 20, 50 oder 100 Mio. € |
| Private, nicht gewerbsmäßige Tierhüter | Mitversichert | Mitversichert |
| Schäden an privat gemieteten Wohnräumen | Bis zur Versicherungssumme; 150 € besondere Selbstbeteiligung | Bis zur Versicherungssumme |
| Schäden an sonstigen privat gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen | Bis 10.000 € je Schaden; höchstens 20.000 € je Versicherungsjahr; 150 € besondere Selbstbeteiligung | Bis zur Versicherungssumme, nach den vereinbarten Ausschlüssen |
| Auslandsschutz | Europa zeitlich unbegrenzt bei inländischem Wohnsitz; vorübergehend bis 5 Jahre außerhalb Europas oder in Europa nach Aufgabe des inländischen Wohnsitzes | Weltweit zeitlich unbegrenzt |
| Forderungsausfall: Mindestschadenhöhe | 2.500 € | Keine Mindestschadenhöhe |
Quelle: Barmenia-Versicherungsbedingungen, Stand 1. September 2021; ergänzend der verlinkte Tarifvergleich.
Ihr Beitrag hängt vom Tarif und den Angaben zu Ihrem Hund ab. Wir besprechen Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und vorhandene Verträge. So erhalten Sie ein konkretes Angebot für den Schutz, den Sie benötigen.
Beitrag berechnenSagen Sie uns, wer Ihren Hund regelmäßig betreut und ob dafür Geld gezahlt wird. Wir klären, wie Halter und Betreuer versichert sind. Brauchen Sie einen Versicherungsnachweis, helfen wir Ihnen. Welche Vorgaben gelten, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.
Die Hundehaftpflicht betrifft Schäden bei anderen. Für die Behandlung Ihres eigenen Hundes kommen eine Hunde-OP- oder Hundekrankenversicherung infrage.
Tierarztkosten für Ihren Hund absichernDie Leistungen Ihres bestehenden Vertrags können anders sein als hier beschrieben.

Petra und Christian Müller
Petra und Christian Müller beraten Sie persönlich aus Nürnberg. Sagen Sie uns, welche Behandlungen oder Risiken Sie absichern möchten.
Fragen & Antworten
Sie prüft Schadenersatzforderungen wegen Ihres Hundes. Berechtigte versicherte Ansprüche werden bezahlt; unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Dazu gehören vor allem Verletzungen von Menschen und Schäden an fremden Sachen.
Nein. Eigene Hunde sind üblicherweise nicht in der Privathaftpflicht eingeschlossen. Dafür brauchen Sie eine Hundehaftpflicht. Wir prüfen Ihren bestehenden Schutz mit Ihnen.
Das hängt vom Bundesland und teilweise vom Alter, der Größe oder der Einstufung Ihres Hundes ab. In Niedersachsen gilt die Pflicht für Hunde, die älter als sechs Monate sind. Prüfen Sie die Anforderungen und den benötigten Nachweis bei Ihrer Gemeinde. Unser Ratgeber beschreibt die Grundregeln in allen 16 Bundesländern und nennt die amtlichen Quellen.
Versicherungspflicht nach Bundesland prüfenMenschen, die Ihren Hund privat betreuen, können mitversichert sein. Bei bezahlter oder beruflicher Betreuung müssen wir den Schutz separat prüfen. Sagen Sie uns, wer Ihren Hund regelmäßig betreut.
Ja, TOP und Premium versichern Schäden an privat gemieteten Wohnräumen, auch in einer Ferienunterkunft. Für bewegliche gemietete Sachen gelten eigene Grenzen. Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind ausgeschlossen. Die Tarifübersicht zeigt die Beträge und den besonderen Eigenanteil in TOP.
Nein, normalerweise zahlt sie keine Behandlung Ihres eigenen Hundes. Dafür kommt je nach Ursache und Vertrag eine OP- oder Krankenversicherung infrage.
Sie können den Schaden über den Meldeweg Ihres Versicherers einreichen. Dafür brauchen Sie Versicherungsnummer, eine kurze Schilderung und vorhandene Belege. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden. Melden Sie den Schaden zeitnah.
Ja. Die Hundehaftpflicht betrifft Schäden bei anderen, die OP-Versicherung Operationen Ihres Hundes. Für zusätzliche Behandlungen ohne OP kommt eine Hundekrankenversicherung infrage. Wir stellen die Verträge mit Ihnen zusammen. Ob es einen gemeinsamen Tarif oder einen Rabatt gibt, muss einzeln geprüft werden.
Die passende Kombination für Ihren HundDen Beitrag berechnen wir mit den Angaben zu Ihrem Hund und seinem Einsatz. In den hier verglichenen Tarifen TOP und Premium ist der Einsatz als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier ausdrücklich genannt. Beschreiben Sie uns, wo und wie Sie Ihren Hund einsetzen und ob Sie dafür bezahlt werden. Vor dem Abschluss klären wir Beitrag, versicherte Tätigkeit und erforderliche Nachweise für Ihren konkreten Einsatz.
Ja, in den hier verglichenen Tarifen TOP und Premium ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen ohne Leine mitversichert. Die Versicherung prüft, ob und in welchem Umfang Sie für den Schaden haften. Örtliche Leinenpflichten und behördliche Auflagen müssen Sie trotzdem beachten.
Wenn Sie als Halter für den Vorfall haften, gehören die erforderlichen Behandlungskosten des anderen Hundes in der Regel zum Schadenersatz. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt auch vom Verhalten beider Tiere und der Beteiligten ab. Melden Sie den Vorfall Ihrer Hundehaftpflicht mit einer genauen Schilderung, Fotos und vorhandenen Rechnungen. Die Behandlung Ihres eigenen Hundes ist davon getrennt.
Ja, eine Haftung kommt auch ohne Biss in Betracht. Entscheidend ist, ob das Verhalten Ihres Hundes den Schaden verursacht hat und sich dabei die typische Tiergefahr gezeigt hat. Ein Mitverschulden der verletzten Person kann den Anspruch mindern. Die Hundehaftpflicht prüft die Forderung und übernimmt berechtigte versicherte Ansprüche.
Jeder Hund muss vom Versicherungsschutz erfasst sein. Ob dafür ein eigener Vertrag nötig ist oder mehrere Hunde gemeinsam aufgenommen werden, hängt vom Angebot ab. Melden Sie den zweiten Hund vor der Übernahme an und lassen Sie sich den Versicherungsbeginn bestätigen.
Als Hundehalter können Sie auch dann haften, wenn Ihr Kind den Hund ausführt. Ob zusätzlich das Kind selbst oder eine aufsichtspflichtige Person verantwortlich ist, hängt vom Alter und den Umständen ab. Prüfen Sie außerdem, ob das Ausführen durch Familienangehörige vom Vertrag erfasst ist und ob Ihr Kind den Hund sicher führen kann.
Sie bekommen von uns ein unverbindliches Angebot, sobald die nötigen Angaben geklärt sind. Schreiben Sie uns, welchen Schutz Sie suchen. Nach dem Angebot entscheiden Sie, ob Sie abschließen möchten.
Sie erreichen Petra und Christian Müller per E-Mail an christian.mueller@barmenia.de oder telefonisch unter 0175 964 06 07.
Was Ihr Vertrag genau zahlt, steht in Ihrem Versicherungsschein und den zugehörigen Versicherungsbedingungen.
Stand: Oktober 2026
Tier & Ich · BarmeniaGothaer-Direktionsagentur Christian Müller. Ihre Ansprechpartner Petra und Christian Müller.