Die Nachbehandlung beginnt unmittelbar nach der versicherten OP – unabhängig davon, ob Ihr Pferd noch in der Klinik ist oder bereits wieder im Stall. Der Klinikaufenthalt zählt mit; die Entlassung startet keine neue Frist. Für die Berechnung der versicherten Dauer zählen laut Bedingungen die Kalendertage nach dem OP-Tag: bis zu 7 in Basis, 10 in TOP und 14 in Premium, einschließlich Wochenenden. Beispiel: Bei einer einzelnen OP am 12. Oktober 2026 reicht dieser Zeitraum in Basis bis einschließlich 19. Oktober, in TOP bis 22. Oktober und in Premium bis 26. Oktober. Im Premium-Schutz sind darüber hinaus bis zu fünf physiotherapeutische Behandlungen von jeweils höchstens 60 Minuten versichert: beim Tierarzt oder nach dessen Überweisung bei einem anerkannten Tierphysiotherapeuten. Die Nachbehandlung muss zur versicherten OP gehören. Einzelgrenzen, Selbstbeteiligung und Ihre Vertragsbedingungen gelten weiterhin.
Nachsorge und weitere Kosten bei einer Kolik-OP