Welche Versicherungssumme?
Basis bietet 5 Millionen Euro, TOP wahlweise 10, 50 oder 100 Millionen Euro und Premium 20, 50 oder 100 Millionen Euro. Je geschädigter Person können niedrigere Grenzen gelten; diese stehen unter dem Tarifvergleich.

Tier & Ich · Pferd
Wenn Ihr Pferd andere verletzt oder fremde Sachen beschädigt, schützt Sie die Pferdehaftpflicht vor versicherten Schadenersatzforderungen. Vergleichen Sie hier Basis, TOP und Premium.
Angebot einholenVersicherte Leistungen
Die Pferdehaftpflicht prüft, ob Sie für einen Schaden haften. Sie bezahlt berechtigte versicherte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Das kann auch einen Verkehrsunfall betreffen, den Ihr ausgebrochenes Pferd verursacht. Bei einem privaten Freizeitpferd können Sie auch ohne eigenen Fehler haften. Die Behandlung Ihres eigenen verletzten Pferdes ist davon getrennt. Die Tarife unterscheiden sich vor allem bei der Versicherungssumme, bei Reitbeteiligungen und bei gemieteten oder geliehenen Sachen.
Basis bietet 5 Millionen Euro, TOP wahlweise 10, 50 oder 100 Millionen Euro und Premium 20, 50 oder 100 Millionen Euro. Je geschädigter Person können niedrigere Grenzen gelten; diese stehen unter dem Tarifvergleich.
In den Barmenia-Tarifen TOP und Premium sind Reitbeteiligungen eingeschlossen. Auch ihre gesetzlichen Haftpflichtansprüche gegen Sie gehören zum vereinbarten Schutz.
TOP versichert die in der Tabelle genannten Mietsachschäden bis 10.000 Euro mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Premium bietet dafür Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme; eine allgemeine Selbstbeteiligung kann vereinbart sein.
Die Tarife im Vergleich
Für eine regelmäßige Reitbeteiligung sind TOP und Premium relevant. Die Unterschiede betreffen außerdem Versicherungssummen, Mietsachen und die Nutzung Ihres Pferdes.
| Leistung | Basis | TOP | Premium |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5 Mio. € | 10, 50 oder 100 Mio. € | 20, 50 oder 100 Mio. € |
| Fremd- und Gastreiter | Eingeschlossen | Eingeschlossen | Eingeschlossen |
| Reitbeteiligung, einschließlich gesetzlicher Ansprüche gegen Sie | Nicht eingeschlossen | Eingeschlossen | Eingeschlossen |
| Schäden an privat gemieteten Stallungen, Boxen und Weiden | Nicht eingeschlossen | Bis 10.000 €; 150 € Selbstbeteiligung | Bis zur vereinbarten Versicherungssumme |
| Schäden an privat gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern | Nicht eingeschlossen | Bis 10.000 €; 150 € Selbstbeteiligung | Bis zur vereinbarten Versicherungssumme |
| Schäden an fremdem gemietetem oder geliehenem Reitzubehör | Nicht eingeschlossen | Bis 10.000 €; 150 € Selbstbeteiligung | Bis zur vereinbarten Versicherungssumme |
| Gewerbliche Nutzung des versicherten Pferdes | Nicht eingeschlossen | Nicht eingeschlossen | Bis 15.000 € Umsatz je Kalenderjahr für die beschriebene gewerbliche Nutzung |
Aus unserer Beratung: Pferdegewerbe und Transporter
Quelle: Barmenia-Versicherungsbedingungen, Stand 1. September 2021; ergänzend der verlinkte Tarifvergleich.
Der Beitrag hängt vom Tarif, der Versicherungssumme, einer vereinbarten Selbstbeteiligung und Ihren Angaben ab. Alter, öffentlicher Dienst, Anzahl und Nutzung der Tiere sowie Vorschäden werden im Barmenia-Rechner abgefragt. Vergleichen Sie für eine Reitbeteiligung TOP und Premium mit denselben Angaben.
Monatsbeiträge einschließlich Versicherungsteuer, berechnet am 11. Oktober 2026 im Barmenia-Online-Rechner. Beispiel für ein gerittenes Pferd, eine 40-jährige Person, keine Schäden in den letzten drei Jahren, kein öffentlicher Dienst, monatliche Zahlung, Versicherungsbeginn 12. Oktober 2026 und ohne allgemeine Selbstbeteiligung.
Dies sind Beispielbeiträge für diese Angaben, kein allgemeiner „Ab“-Preis. Bei TOP bleiben besondere Selbstbeteiligungen für einzelne Leistungen bestehen, etwa 150 € bei den in der Übersicht genannten Mietsachen. Der Rechner zeigt Ihren Beitrag mit Ihren tatsächlichen Angaben; das konkrete Angebot entscheidet.
Schädigt Ihre Reitbeteiligung andere oder verletzt sie sich selbst? Für die Haftpflicht sind das unterschiedliche Situationen:
Gelegentlicher Fremdreiter oder regelmäßige Reitbeteiligung? Auch Mithilfe bei der Versorgung kann eine Gegenleistung sein. Schildern Sie uns Ihre Vereinbarung. Dann prüfen wir, welcher Schutz nötig ist.
Reitbeteiligung: Haftung, eigene Ansprüche und Versicherungscheck
Fremdreiter, Gastreiter und Probereiten
400.000 € Schmerzensgeld: Was der Reitbeteiligungsfall zeigt
Die Pferdehaftpflicht betrifft Ansprüche anderer. Für versicherte Operationen an Ihrem eigenen Pferd gibt es die Pferde-OP-Versicherung.
Pferde-OP-Schutz kennenlernenDie Leistungen Ihres bestehenden Vertrags können anders sein als hier beschrieben.

Petra und Christian Müller
Schreiben Sie uns, wie viele Pferde Sie halten und wie Sie sie nutzen. Nennen Sie auch regelmäßige Reiter, Betreuer und Ihren bisherigen Vertrag.
Fragen & Antworten
Die Pferdehalterhaftpflicht prüft Ansprüche, bezahlt berechtigte versicherte Schäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Wenn Ihr Pferd andere verletzt oder fremde Sachen beschädigt, können hohe Forderungen entstehen.
Nein, eine übliche Privathaftpflicht reicht für das eigene Pferd nicht aus. Dafür brauchen Sie eine Pferdehalter-Haftpflicht. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Schutz bereits besteht.
Nein. Die Haftpflicht schützt vor Ansprüchen anderer. Für versicherte Operationen an Ihrem eigenen Pferd ist die Pferde-OP-Versicherung gedacht.
In den Barmenia-Tarifen TOP und Premium ist die gesetzliche Haftpflicht Ihrer Reitbeteiligung mitversichert. Eingeschlossen sind auch ihre gesetzlichen Haftpflichtansprüche gegen Sie, etwa wenn sie durch Ihr Pferd verletzt wird und Sie dafür haften. Auch Mithilfe im Stall kann als Gegenleistung zählen. Fremd- und Gastreiter sind separat geregelt. Wir prüfen Ihre Vereinbarung und den konkreten Vertrag mit Ihnen.
Reitbeteiligung: Haftung und VersicherungIn TOP und Premium ja, in Basis nicht. Verletzt sich Ihre Reitbeteiligung durch Ihr Pferd und haften Sie dafür als Halter, zahlt die Versicherung ihre berechtigten Ansprüche gegen Sie. Ob Sie haften, prüft die Versicherung. Kosten, für die Sie nicht haften, deckt die Pferdehaftpflicht nicht.
Weitere Informationen und QuellenJa, nach der Reitbeteiligungsklausel in Barmenia Premium kann die vereinbarte Unterhaltsbeteiligung auch in Naturalleistungen bestehen. Regelmäßiges Reiten gegen Misten oder andere vereinbarte Versorgung ist deshalb nicht allein wegen der fehlenden Geldzahlung kostenloses Gastreiten. Entscheidend sind die genauen Absprachen.
Weitere Informationen und QuellenSchäden an privat gemieteten Stallungen, Boxen und Weiden sowie privat gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern sind nach der Barmenia-Leistungsübersicht in TOP bis 10.000 Euro mit 150 Euro Selbstbeteiligung eingeschlossen. Premium umfasst diese Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Eine zusätzliche allgemein vereinbarte Selbstbeteiligung und die weiteren Vertragsregeln bleiben zu prüfen.
Leistungen und Selbstbeteiligung im TarifvergleichNein. Die Haftpflicht bezahlt in der Regel Schäden bei anderen. Ihr eigener Sattel gehört üblicherweise nicht dazu.
Änderungen der Nutzung melden Sie uns, zum Beispiel einen gewerblichen Einsatz oder eine Vermietung. So können wir prüfen, ob der vereinbarte Schutz weiterhin passt.
Den Schaden melden Sie zeitnah. Halten Sie Ihre Versicherungsnummer, eine kurze Schilderung und vorhandene Belege bereit. Wir zeigen Ihnen, wo Sie den Schaden melden können.
Die tatsächliche Vereinbarung zählt. Die Barmenia-Premium-Bedingungen beschreiben Fremd- und Gastreiter bei unentgeltlicher Überlassung des versicherten Pferdes. Eine Reitbeteiligung nutzt es regelmäßig gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten, auch durch Naturalleistungen. Die Begriffe allein bestimmen weder die rechtliche Haftung noch den gesamten Versicherungsschutz.
Weitere Informationen und QuellenNein. Feste Reittage, Stallhilfe und ein monatlicher Beitrag reichen dafür nicht aus. Es zählt auch, wer über das Pferd bestimmt und die wirtschaftliche Verantwortung trägt. Das OLG Nürnberg verneinte im Reitbeteiligungsfall von 2017 eine Mithalterschaft. Eine tatsächliche Mithalterschaft sollte ausdrücklich im Versicherungsvertrag geklärt sein.
Weitere Informationen und QuellenDer Pferdehalter kann aus der Tiergefahr haften. Wer die Aufsicht vertraglich und hinreichend selbständig übernimmt, kann zusätzlich Tieraufseher nach dem Gesetz sein; eine Entlastung ist möglich. Nicht jede kurze Hilfe macht jemanden automatisch zum Tieraufseher. Prüfen Sie Drittschäden, eigene Verletzungen und Schäden am Pferd getrennt.
Weitere Informationen und QuellenNein. Auch wer unbezahlt hilft, kann haften. Es zählt, welche Aufsicht die Person übernommen hat und ob sie eigene Pflichten verletzt hat. Eine kurze Gefälligkeit wird anders beurteilt als eine verbindlich übernommene, selbständige Betreuung. Der Vertrag muss die tatsächliche Aufgabe erfassen.
Weitere Informationen und QuellenUnter den gesetzlichen Voraussetzungen können Schadenersatzansprüche auf Sozialleistungsträger oder private Krankenversicherer übergehen. Freundschaft verhindert das nicht. Es muss aber ein entsprechender Ersatzanspruch bestehen. Ein wirksamer vorheriger Haftungsverzicht, ein späterer Verzicht und besondere gesetzliche Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.
Weitere Informationen und QuellenDas hängt vom Inhalt und der Art der Vereinbarung ab. Für vorformulierte Klauseln gelten gesetzliche Grenzen. Eine Unterschrift macht die Klausel noch nicht zu einer individuell ausgehandelten Vereinbarung. Manche Haftungsausschlüsse sind wirksam, andere nicht. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann Ihre Klausel prüfen.
Weitere Informationen und QuellenDas hängt von der Ursache, einer möglichen Pflichtverletzung und den Absprachen ab. Eine Erkrankung während des Reittags macht die Reitperson noch nicht verantwortlich. Ihre Versicherung muss außerdem Schäden am gerittenen oder betreuten Pferd einschließen. Dafür reicht eine allgemeine Mitversicherung als Fremdreiter nicht aus.
Weitere Informationen und QuellenNicht für jeden Schaden. Der Vertrag muss Reiten und Hüten fremder Pferde erfassen. Schäden am überlassenen Pferd brauchen eine eigene Prüfung. Barmenia Privathaftpflicht Premium schließt in der Reiterklausel Sach- und Vermögensschadenansprüche des Tierhalters oder Eigentümers aus. Weitere Vereinbarungen und das Verhältnis zur Pferdehaftpflicht müssen geprüft werden.
Weitere Informationen und QuellenSchon beim Probereiten zählen Schäden bei anderen, eigene Verletzungen und Schäden am Pferd. Dazu gehören auch Führen und Versorgen. Klären Sie vorher Erlaubnis, Erfahrung, Begleitung und Tätigkeiten. Spätere Absprachen helfen für die Kennenlernphase nicht weiter.
Weitere Informationen und QuellenBei minderjährigen Reitern zählen Alter, Erfahrung, Begleitung und erlaubte Nutzung. Beziehen Sie die Sorgeberechtigten ein und klären Sie die versicherten Personen. Die eigene Haftung des Kindes hängt unter anderem von Alter und Einsicht ab. Eltern haften nicht allein wegen ihrer Elternrolle. Aufsicht über Kind und Pferd sind verschiedene Aufgaben.
Weitere Informationen und QuellenDas muss anhand der Tätigkeit und des konkreten Vertrags geprüft werden. Barmenia Premium enthält einen begrenzten Einschluss gewerblicher Nutzung des versicherten Tieres bis 15.000 Euro Jahresumsatz. Wird die Grenze überschritten, entfällt der Schutz aus dieser Klausel auch für den Umsatz darunter. Daraus folgt keine pauschale Betriebshaftpflicht für Unterricht, Beritt oder Pensionshaltung.
Weitere Informationen und QuellenNein. Die 50 Prozent im Nürnberger Urteil von 2017 beruhen auf den Umständen dieses Falls, insbesondere der Tieraufseherstellung und der nicht widerlegten Verschuldensvermutung. Im Nürnberger Urteil vom 12. September 2024 war selbständige Tieraufsicht in der Kennenlernphase nicht bewiesen. Eine feste Quote für alle Reitbeteiligungen gibt es nicht.
Weitere Informationen und QuellenNein. Eine Deckungsregel bestimmt, welche Rückforderungen die Versicherung erfasst. Bei einem Regressverzicht verzichtet jemand darauf, einen Anspruch durchzusetzen. Die konkrete Klausel zeigt den Unterschied. Haftung, Anspruchsübergang, Ausschlüsse und Versicherungssumme müssen zusätzlich geprüft werden.
Weitere Informationen und QuellenJa. Auch ein beruflich tätiger Hufschmied kann Ansprüche aus der Tierhalterhaftung haben. Ein nachgewiesenes Mitverschulden kann seine Forderung mindern. Melden Sie den Vorfall Ihrer Pferdehaftpflicht und halten Sie Ablauf und Zeugen fest.
Pferd verletzt Hufschmied oder Tierarzt: Wer haftet?Nein, die Verletzung allein beweist noch keine Pflichtverletzung des Stallbetreibers. Entscheidend sind die vereinbarte Betreuung, der Unfallhergang und die Ursache der Verletzung. Sichern Sie Fotos, tierärztliche Befunde und den Einstellvertrag. Schäden am betreuten Pferd müssen in einer Betriebshaftpflicht ausdrücklich vom Schutz erfasst sein.
Pensionsstall und Hundepension: Wer haftet bei Schäden?Nicht immer. Bei einem Haustier, das dem Beruf, Erwerb oder Unterhalt des Halters dient, erlaubt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung. Der Halter muss dafür die erforderliche Sorgfalt nachweisen oder zeigen, dass der Schaden auch bei sorgfältiger Aufsicht entstanden wäre. Ein gewerblich genutztes Pferd und ein privat gehaltenes Freizeitpferd müssen deshalb getrennt geprüft werden.
Der neue Vertrag sollte Ihre tatsächliche Nutzung, Reitbeteiligungen, Tierhüter und Mietsachen erfassen. Vergleichen Sie auch Selbstbeteiligungen und Beitrag. Alle tatsächlichen Halter sollten richtig genannt sein. Kündigen Sie erst, wenn Annahme und Beginn des neuen Vertrags bestätigt sind.
Der Verkäufer kann haften, wenn das Pferd bereits bei Gefahrübergang einen Sachmangel hatte. Eine spätere Erkrankung genügt dafür nicht. Kaufen Sie als Verbraucher bei einem Unternehmer, gilt für lebende Tiere unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine sechsmonatige Beweisvermutung. Lassen Sie den Befund dokumentieren und informieren Sie den Verkäufer zeitnah.
Pferd nach dem Kauf krank: Welche Rechte haben Sie?Sie erreichen Petra und Christian Müller per E-Mail an christian.mueller@barmenia.de oder telefonisch unter 0175 964 06 07.
Der Beitrag hängt unter anderem von Versicherungssumme, Selbstbeteiligung, Ihren Angaben, Anzahl und Nutzung der Tiere sowie Vorschäden ab. Für eine regelmäßige Reitbeteiligung vergleichen Sie im Barmenia-Abschlussweg TOP und Premium. Auf dieser Seite finden Sie ein berechnetes Preisbeispiel mit seinen Voraussetzungen. Mit Ihren Angaben erhalten Sie Ihren persönlichen Beitrag.
Zum berechneten PreisbeispielWeitere Rechtsfragen zur Reitbeteiligung
Was Ihr Vertrag genau zahlt, steht in Ihrem Versicherungsschein und den zugehörigen Versicherungsbedingungen.
Stand: Oktober 2026
Tier & Ich · BarmeniaGothaer-Direktionsagentur Christian Müller. Dipl.-Wirtschaftsjurist · LL.M. Versicherungsrecht. Ihre Ansprechpartner Petra und Christian Müller.