Ein Pferd mit einem Menschen – Symbolbild

Haftung & Haftpflicht

Pferd nach dem Kauf krank: Ihre Rechte

Ob der Verkäufer für eine Krankheit nach dem Pferdekauf haftet, hängt unter anderem vom Kaufvertrag und den Befunden ab.

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Kurz gesagt

Ob Sie wegen einer Krankheit nach dem Pferdekauf Ansprüche haben, hängt vom Vertrag, den Befunden und dem Zeitpunkt des Mangels ab.

Der Zeitpunkt und der Kaufvertrag zählen

Der Verkäufer kann für einen Sachmangel haften, der bereits bei Gefahrübergang bestand. Eine erst später entstandene Erkrankung reicht dafür nicht. Auch die vereinbarte Beschaffenheit und die vorgesehene Verwendung zählen. Deshalb müssen Kaufvertrag und medizinische Unterlagen gemeinsam betrachtet werden. [1]

Beim Verbraucherkauf gelten besondere Regeln

Kaufen Sie als Verbraucher bei einem Unternehmer, greift unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Beweisvermutung. Bei einem lebenden Tier beträgt der Zeitraum sechs Monate seit Gefahrübergang. Diese Regel ist weder eine sechsmonatige Gesundheitsgarantie noch eine automatische Zusage, jede Tierarztrechnung zu bezahlen. Für einen Kauf zwischen Privatpersonen gilt diese besondere Verbraucherschutzregel nicht. [1]

Den Verkäufer frühzeitig informieren

Lassen Sie den Zustand tierärztlich dokumentieren und bewahren Sie Anzeige, Nachrichten, Vertrag und Ankaufsuntersuchung auf. Informieren Sie den Verkäufer über den Befund und klären Sie rechtlich, welche Gelegenheit zur Nacherfüllung erforderlich ist. Eine medizinisch notwendige Notfallversorgung darf dabei nicht an der Klärung des Streits scheitern. [1]

Versicherungen erfüllen verschiedene Aufgaben

OP- und Krankenversicherung betreffen die Behandlung Ihres Pferdes. Ein Streit mit dem Verkäufer betrifft dagegen Ansprüche aus dem Kaufvertrag. Für Anwalts- und Gerichtskosten muss Ihr Rechtsschutzvertrag diesen Streit einschließen. Klären Sie die Kostenübernahme vorher. Der strittige Kaufpreis gehört nicht ohne Weiteres zu diesen Leistungen. [2]

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch: Tierhalterhaftung, Vertrags- und Kaufrecht
  2. Versicherungsvertragsgesetz: Antrag, Kündigung und Versicherungsleistungen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine rechtliche Informationen. Die Prüfung eines konkreten Falls gehört in die anwaltliche Beratung; für Versicherungsleistungen gilt Ihr Vertrag.

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