Kurz gesagt
Wer ein Pferd hält, sollte vorher wissen, wie eine notwendige Operation bezahlt wird. Eine leistungsfähige OP-Versicherung kann hohe Kosten auffangen. Wer darauf verzichtet, braucht ausreichende Rücklagen, die im Ernstfall sofort verfügbar sind.
Wie viele Pferde sind gegen OP-Kosten versichert?
Eine im Juli 2026 veröffentlichte Tierärztebefragung schätzt den versicherten Anteil der Pferdepatienten auf 48,11 Prozent. Davon entfallen 41,76 Prozent auf OP-Versicherungen und 6,35 Prozent auf Vollversicherungen. Die Untersuchung umfasst insgesamt 499 tierärztliche Antworten aus dem Jahr 2025. Die Zahlen beruhen auf Einschätzungen aus Praxen und sind keine bundesweite Zählung aller Pferde. [1]
Nordlight research nannte 2022 einen Anteil von 47 Prozent der Pferdebesitzer mit OP-Versicherung. Daneben wurden 42 Prozent mit Krankenversicherung ausgewiesen. Aus den 47 Prozent lässt sich deshalb nicht ableiten, dass alle übrigen Pferde ohne Schutz für OP-Kosten waren. [2]
Andere Befragungen liefern höhere Werte. In der freiwilligen RidersDeal-Umfrage 2026 mit 3.515 Antworten hatten 59 Prozent eine OP- oder Krankenversicherung. Die befragte Community bildet jedoch nicht sämtliche Pferdehalter in Deutschland ab. Eine gesicherte aktuelle Gesamtquote lässt sich aus diesen unterschiedlichen Befragungen nicht bestimmen. [3]
Eine hohe OP-Rechnung ist in unserer Praxis längst vorgekommen
Der bislang größte bezahlte OP-Fall unserer Agentur im Jahr 2026 betraf eine komplexe Augenoperation beim Pferd. Die Kosten lagen bei 42.000 Euro. Der Versicherer hat diesen Betrag übernommen. Das ist ein einzelner Fall und kein Durchschnittspreis für Augenoperationen. [4]
Solche Fälle sind der Grund, warum wir nicht nur über den Monatsbeitrag sprechen. Wir wollen vorher klären, bis zu welcher Summe ein Vertrag zahlt und welche Kosten beim Halter bleiben. Eine Versicherung mit einer niedrigen Erstattungsgrenze löst das Problem einer sehr hohen Rechnung möglicherweise nur zum Teil.
Meine Sicht
Meine Haltung hat sich in vielen Tausend Gesprächen mit Tierhaltern gefestigt. Für mich gehört eine leistungsfähige OP-Versicherung zur verantwortlichen Pferdehaltung. Wer darauf verzichtet, muss auch eine hohe OP-Rechnung sofort aus eigenen Rücklagen bezahlen können.
Ein Pferd ohne OP-Versicherung zu halten, obwohl auch diese Rücklagen fehlen, halte ich für unverantwortlich. Die Finanzierung erst zu klären, wenn das Pferd in die Klinik muss, kommt zu spät. Ein Sparkonto, auf das gerade die ersten Beiträge eingezahlt wurden, hilft bei einer hohen Rechnung in der nächsten Woche wenig.
Wenn bereits beim Pferdekauf kein Geld für eine OP-Absicherung eingeplant ist, muss aus meiner Sicht die gesamte Finanzierung der Pferdehaltung überdacht werden. Dabei geht es mir um eine Entscheidung vor dem Kauf. Wer Jahre später unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gerät, braucht Unterstützung.
Ich halte auch eine Diskussion über eine Pflicht zur OP-Versicherung für richtig. Dazu gehören allerdings bezahlbare Angebote und tragfähige Lösungen für ältere oder vorerkrankte Tiere. Meine Forderung wäre, die Finanzierung notwendiger Behandlungen vor dem Notfall zu klären.
Darf ein Pferd wegen hoher Behandlungskosten eingeschläfert werden?
Eine hohe Rechnung ist kein Freibrief zum Einschläfern. Das Tierschutzgesetz verbietet, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten. Bei einem behandelbaren Tier darf die Kostenfrage deshalb nicht einfach an die Stelle der notwendigen Prüfung treten. [5]
Die juristische Fachliteratur beschreibt nur enge Ausnahmen für finanzielle Gründe. Tatsächliche Zahlungsunfähigkeit, Behandlungsmöglichkeiten und die Umstände des Einzelfalls müssen genau betrachtet werden. Eine pauschale Aussage, jede finanziell mitbedingte Entscheidung sei ausnahmslos verboten, würde dem nicht gerecht. [6]
Die behandelnde Tierarztpraxis beurteilt die medizinischen Aussichten und das Leiden des Pferdes. Eine Versicherung ersetzt diese Beurteilung nicht. Auch bei vorhandenem Versicherungsschutz muss eine Operation für das Tier medizinisch sinnvoll sein.
Den Versicherungsschutz klären, solange das Pferd gesund ist
Der Pferdekauf ist ein guter Zeitpunkt, sich um die OP-Versicherung zu kümmern. Warten Sie damit nicht auf die ersten Beschwerden. Bekannte Erkrankungen und frühere Symptome können den späteren Schutz einschränken. Außerdem gelten je nach Eingriff Wartezeiten. Die verlinkten Barmenia-Bedingungen regeln diese Grenzen ausdrücklich. [7]
Ein hohes Alter bedeutet nicht bei jedem Anbieter, dass ein Neuabschluss ausgeschlossen ist. Es gibt Angebote ohne obere Aufnahmegrenze. Bei Vorerkrankungen können jedoch bestimmte Behandlungen ausgeschlossen werden. Deshalb prüfen wir Alter und gesundheitliche Vorgeschichte gemeinsam, bevor wir eine Empfehlung geben. [8]
Was vor dem Abschluss geklärt sein sollte
Vergleichen Sie neben dem Beitrag auch die Höchstbeträge, die Selbstbeteiligung sowie die Leistungen für Voruntersuchungen und Nachbehandlung. Für die Selbstbeteiligung brauchen Sie weiterhin eigenes Geld. Das gilt ebenso für Behandlungen, die der Vertrag nicht bezahlt.
Eine reine OP-Versicherung ist keine vollständige Krankenversicherung. Nach den hier verlinkten Barmenia-Bedingungen gehören Behandlungen ohne eine versicherte Operation nicht zum OP-Schutz. Auch dafür sollten Rücklagen vorhanden sein. [7]
Besteht bereits ein Vertrag und hat Ihr Pferd eine Krankengeschichte, sprechen Sie vor einer Kündigung mit uns. Ein etwas niedrigerer Beitrag kann einen verlorenen Schutz für bekannte Erkrankungen nicht ausgleichen.
Quellen
Stand: Oktober 2026.
- Strohbücker und Doherr: Umfrage zur Tierkrankenversicherung in Deutschland aus tierärztlicher Sicht, 27.07.2026; DOI 10.2376/1439-0299-2026-12
- NORDLIGHT research: Ergebnisse der Studie Tierversicherungen 2022, Pressemitteilung vom 03.11.2022
- RidersDeal: Reitsport-Studie 2026, Ergebnisse und Beschreibung der Befragung
- Tier & Ich: Augen-OP beim Pferd mit 42.000 Euro Erstattung, Praxisbericht vom 17.10.2026
- § 17 Tierschutzgesetz: Tötung ohne vernünftigen Grund
- Tim Poplat: Hohe Behandlungskosten und Euthanasie des Heimtieres, Natur und Recht 46 (2024), Seiten 453–462; DOI 10.1007/s10357-024-4408-x
- Barmenia: Pferde-OP-Bedingungen A3726-02, Stand 01.01.2024
- Uelzener: Pferde-OP-Versicherung, Fragen zu Altersgrenzen und Vorerkrankungen
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