Presse · Verbraucherthema
Gassi im Dunkeln: Warum auch der Mensch sichtbar sein muss
Ein Leuchtband am Hund macht den Menschen am anderen Ende der Leine noch nicht sichtbar. Für Spaziergänge im Herbst lohnt deshalb ein Blick auf die Ausrüstung beider. Eine aktuelle ADAC-Studie zeigt zugleich Grenzen technischer Unfallvermeidung.
Nürnberg, 29. Oktober 2026 · Tier & Ich
Artikel als PDF herunterladenNürnberg. Der ADAC hat am 27. Oktober 2026 eine Untersuchung zu Notbremsassistenten veröffentlicht. Sechs Fahrzeuge wurden nachts mit Fußgänger- und Kinderdummys geprüft. Bei bestimmter reflektierender Kleidung erkannten Systeme die Personen nicht zuverlässig. Der Club empfiehlt trotzdem ausdrücklich Warnkleidung: Ihr Nutzen für die Sichtbarkeit überwiegt das festgestellte Risiko. [1]
Warnkleidung bleibt sinnvoll
Die Ergebnisse hängen von der getesteten Ausstattung ab. Einen erwachsenen Dummy mit gewöhnlicher Warnweste erkannten alle sechs Fahrzeuge und vermieden den Zusammenstoß. Bei reflektierender Arbeitskleidung sowie einem Kinderdummy mit reflektierender Kleidung und Schulranzen scheiterten dagegen fast alle Systeme. Getestet wurde bei jeweils angepassten Geschwindigkeiten. Aussagen zur Erkennung von Hunden lassen sich daraus nicht ableiten. [1]
Für Menschen mit Hund bleibt die praktische Empfehlung deshalb unverändert: selbst gut erkennbar bleiben. Der ADAC Nordbayern empfiehlt in seinem Beitrag vom 15. Oktober 2026 helle Kleidung und reflektierende Elemente. Wer morgens oder abends dieselbe Runde wie im Sommer geht, sollte die eigene Jacke und die übrige Ausrüstung unter diesem Gesichtspunkt prüfen. [2]
Fell kann ein Leuchtband verdecken
Auch die Ausstattung des Hundes muss zum Tier passen. TASSO weist in einer Empfehlung vom 6. Oktober 2022 darauf hin, dass längeres Fell ein zu schmales Leuchtband verdecken kann. Als weitere Möglichkeiten nennt die Tierschutzorganisation reflektierende Leinen, Geschirre und Hundemäntel sowie leuchtende Anhänger. Entscheidend ist, dass das ausgewählte Zubehör tatsächlich zu sehen ist. [3]
TASSO empfiehlt außerdem, Hunde im Straßenverkehr auch mit Beleuchtung anzuleinen. Das ist eine Sicherheitsempfehlung; welche verbindlichen Leinenregeln vor Ort gelten, muss gesondert geprüft werden. Für unbeleuchtete Wege nennt die Organisation eine Taschenlampe als Hilfe. Vor dem Aufbruch lassen sich Licht und Sitz der vorhandenen Ausrüstung mit wenig Aufwand kontrollieren. [3]
Sichtbarkeit nimmt niemandem die Verantwortung ab
Die neue ADAC-Untersuchung richtet sich ebenso an Autofahrer: Assistenzsysteme unterstützen, übernehmen Fahraufgaben aber nicht zuverlässig fehlerfrei. Die Verantwortung bleibt beim Fahrer. Sichtbare Kleidung ist daher kein Versprechen, dass ein Fahrzeug rechtzeitig bremst. [1]
Unabhängig davon können Halter für Schäden verantwortlich sein, die ihr Hund anderen zufügt. Bei einem privat gehaltenen Familienhund setzt diese Tierhalterhaftung grundsätzlich kein eigenes Verschulden voraus. Grundlage ist § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ob und in welchem Umfang im konkreten Unfall gehaftet wird, hängt von den Umständen ab. [4]
Welche Versicherung für welche Folgen zuständig ist
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Hunde eine eigene Tierhalterhaftpflicht benötigen: Die Privathaftpflicht deckt ihre Schäden nicht ab. Es geht dabei um Ansprüche anderer, etwa wegen einer Verletzung oder eines beschädigten Gegenstands. Die tierärztliche Behandlung des eigenen Hundes ist eine andere Versicherungsfrage. Maßgeblich bleiben die jeweiligen Vertragsbedingungen. [5]
Petra und Christian Müller von der BarmeniaGothaer-Direktionsagentur in Nürnberg prüfen mit Kunden, welche Betreuungspersonen mitversichert sind und welche Schäden versichert sind. Eine solche Durchsicht ergänzt die praktische Vorsorge auf dem Spaziergang. Sie ersetzt weder gut sichtbare Ausrüstung noch aufmerksames Verhalten.
Quellen
- ADAC, 27. Oktober 2026: Studie zeigt gefährliche Sicherheitslücke bei Notbremsassistenten
- ADAC Nordbayern, 15. Oktober 2026: Sichtbarkeit im Straßenverkehr
- TASSO, 6. Oktober 2022: Sichtbarkeit schafft Sicherheit
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 833 BGB – Haftung des Tierhalters
- Verbraucherzentrale, 22. Januar 2025: Haftpflichtversicherung für Haustiere
Verbraucherthema · 29. Oktober 2026
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Christian MüllerLeiter der BarmeniaGothaer-Direktionsagentur in Nürnberg
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Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) · LL.M. Versicherungsrecht · Bankkaufmann
Über Tier & Ich
Tier & Ich ist der Internetauftritt der BarmeniaGothaer-Direktionsagentur Christian Müller in Nürnberg. Petra und Christian Müller beraten zu Versicherungen für Pferde, Hunde, Katzen und ihre Halter. Christian Müller ist gebundener Exklusivvertreter der BarmeniaGothaer AG. Petra Müller ist Versicherungskauffrau und Angestellte der Barmenia Krankenversicherung AG.