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Presse · Meinungsbeitrag

Die Behandlung kostet mehr als das Pferd: Darf der Kaufpreis entscheiden?

Ein Pferd hat 10.000 Euro gekostet. Eine aussichtsreiche Operation würde 12.000 Euro kosten. Dieses bewusst gewählte Beispiel stellt eine Frage, die weit über Versicherungen hinausgeht: Welche Verantwortung folgt daraus, ein Tier zu halten?

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Für Christian Müller von Tier & Ich ist der Kaufpreis keine geeignete Grenze für eine medizinisch sinnvolle Behandlung. Ein günstig erworbenes oder verschenktes Pferd ist nicht weniger schutzwürdig. Zuerst müssen Leiden, Behandlungsaussichten und die mögliche Lebensqualität des Tieres beurteilt werden.

Das Gesetz kennt beim Tier keinen einfachen Totalschaden

Das Bürgerliche Gesetzbuch hält ausdrücklich fest: „Tiere sind keine Sachen.“ Es verweist auf ihren besonderen gesetzlichen Schutz. Soweit nichts anderes geregelt ist, werden allerdings Vorschriften für Sachen entsprechend angewendet. [1]

Beim Schadensersatz gilt zudem: Behandlungskosten eines verletzten Tieres sind nicht schon deshalb unverhältnismäßig, weil sie dessen Wert erheblich übersteigen. Diese Regel betrifft den Ersatz eines Schadens. Sie begründet keine unbegrenzte Pflicht des Halters, jede Behandlung zu finanzieren. [2]

Medizinische Aussicht und finanzielle Notlage unterscheiden

Die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund ist strafbar. Ob eine Euthanasie gerechtfertigt ist, lässt sich aber nicht allein daraus ableiten, ob irgendeine Operation technisch möglich wäre. Leiden, Prognose und Belastung durch die Behandlung müssen tierärztlich beurteilt werden. [3] [4]

Auch finanzielle Notlagen verlangen eine sorgfältige Betrachtung. Die juristische Fachliteratur diskutiert hierzu enge Ausnahmefälle. Die Behauptung, Geld könne rechtlich niemals eine Rolle spielen, wäre daher zu pauschal. Ebenso wenig rechtfertigt eine Rechnung über dem Kaufpreis für sich genommen das Einschläfern. [5]

Meine Sicht

Ich habe ein echtes Problem damit, das Leben eines Pferdes gegen seinen Kaufpreis aufzurechnen. Wer ein Tier übernimmt, übernimmt Verantwortung für ein Lebewesen. Diese Verantwortung endet für mich nicht an dem Betrag, der irgendwann im Kaufvertrag stand.

Mir geht es nicht darum, jede Operation um jeden Preis zu verlangen. Wenn eine Behandlung nur Leiden verlängert, kann der Verzicht darauf richtig sein. Eine unverschuldete finanzielle Notlage verdient Hilfe. Meine Kritik richtet sich gegen die Haltung, von vornherein nur bis zum Kaufpreis behandeln zu wollen.

Die Finanzierung vor dem Ernstfall klären

Eine Pferde-OP-Versicherung kann helfen, eine aussichtsreiche Operation bezahlbar zu machen. Sie ersetzt keine medizinische Entscheidung. Ihre Aufgabe ist es, versicherte Kosten zu übernehmen, damit fehlendes Geld eine sinnvolle Behandlung möglichst nicht verhindert.

Tier & Ich verbindet deshalb die Beratung zum OP-Schutz mit der Frage nach verfügbaren Rücklagen. Selbstbeteiligungen und nicht versicherte Leistungen müssen eingeplant werden. Wer die Finanzierung rechtzeitig klärt, schafft bessere Voraussetzungen für eine Entscheidung im Interesse des Tieres.

Quellen

  1. § 90a BGB: Tiere sind keine Sachen
  2. § 251 Absatz 2 BGB: Behandlungskosten eines verletzten Tieres
  3. § 17 Tierschutzgesetz: Tötung ohne vernünftigen Grund
  4. Bundestierärztekammer: Euthanasie in der Pferdemedizin ja oder nein?, Deutsches Tierärzteblatt 6/2025, Seiten 796-799
  5. Tim Poplat: Hohe Behandlungskosten und Euthanasie des Heimtieres, Natur und Recht 46 (2024), Seiten 453-462

Persönlicher Meinungsbeitrag von Christian Müller, keine offizielle Unternehmensposition der BarmeniaGothaer. Das Zahlenbeispiel beschreibt keinen einzelnen Kundenfall.

Meinungsbeitrag · 23. Oktober 2026

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Christian Müller, Pressekontakt von Tier & Ich

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Christian Müller
Leiter der BarmeniaGothaer-Direktionsagentur in Nürnberg
Bankgasse 3, 90402 Nürnberg
0175 964 06 07
christian.mueller@barmenia.de

Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) · LL.M. Versicherungsrecht · Bankkaufmann

Über Tier & Ich

Tier & Ich ist der Internetauftritt der BarmeniaGothaer-Direktionsagentur Christian Müller in Nürnberg. Petra und Christian Müller beraten zu Versicherungen für Pferde, Hunde, Katzen und ihre Halter. Christian Müller ist gebundener Exklusivvertreter der BarmeniaGothaer AG. Petra Müller ist Versicherungskauffrau und Angestellte der Barmenia Krankenversicherung AG.