Presse · Gebühren und Verbraucher
Eine Anfahrt, mehrere Pferde: Was darf beim Sammeltermin im Stall berechnet werden?
Mehrere Pferde werden bei einer Fahrt behandelt. Trotzdem bekommt jeder Halter eine eigene Rechnung. Ob die Anfahrt mehrfach berechnet werden darf, beantwortet die Gebührenordnung anders als die Frage nach der Hausbesuchsgebühr.
Nürnberg, 24. Oktober 2026 · Tier & Ich
Artikel als PDF herunterladenBeim Wegegeld ist die Regel klar: Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, muss es anteilig berechnet werden. Die GOT nennt bei Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs 3,50 Euro je Doppelkilometer, mindestens 13 Euro. Ein Doppelkilometer umfasst einen Kilometer Hinweg und einen Kilometer Rückweg. [1]
Wegegeld wird aufgeteilt
Eine einfache Modellrechnung verdeutlicht die Aufteilung: Für eine Strecke von zehn Kilometern hin und zehn Kilometern zurück ergeben sich zehn Doppelkilometer. Das Wegegeld beträgt damit 35 Euro netto. Werden drei Halter bei diesem Termin gleich beteiligt, entfallen rechnerisch rund 11,67 Euro netto auf jeden; die Cent-Rundung muss in der Summe 35 Euro ergeben.
Das Beispiel setzt eine gemeinsame Fahrt, keine weiteren Halter auf der Route und eine gleichmäßige Aufteilung voraus. Die konkrete Tour kann anders aussehen. Wer Fragen zur Rechnung hat, sollte die berechnete Entfernung und die Verteilung erfragen. Der Anteil ist nicht schon deshalb ein voller Anfahrtsbetrag, weil jeder Halter eine Rechnung bekommt.
Die Hausbesuchsgebühr folgt einer anderen Regel
Die Hausbesuchsgebühr ist eine eigene Gebührenposition. Nach der veröffentlichten Auffassung der gemeinsamen GOT-Arbeitsgruppe von Bundestierärztekammer und Praktikerverband wird sie je Tierhalter erhoben; eine anteilige Aufteilung wie beim Wegegeld ist dort nicht vorgesehen. Die Arbeitsgruppe erläutert zugleich, dass die genaue Zuordnung des Halters in besonderen Sammelkonstellationen Fragen aufwerfen kann. [2]
Auch die Ausnahme für landwirtschaftliche Nutztiere lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass ein Pferd im Stall steht oder im Equidenpass als Lebensmittel lieferndes Tier geführt wird. Die Bundestierärztekammer nennt dafür die landwirtschaftliche Nutzung als maßgeblichen Zusammenhang. Strittige Fälle brauchen eine Prüfung des konkreten Sachverhalts. [2]
Gemeinsam organisieren, einzeln nachvollziehen
Bei planbaren Terminen können Halter die Praxis gemeinsam anfragen und vorab klären, wer den Auftrag erteilt und wie die Fahrt abgerechnet wird. Untersuchungen, Impfstoffe oder sonstige Behandlungen bleiben dabei eigene Leistungen. Ein Sammeltermin beseitigt diese Kosten nicht.
Ob eine Versicherung einzelne Positionen übernimmt, hängt auch vom Behandlungsanlass ab. Eine reine OP-Versicherung bezahlt keine routinemäßige Impfung. Tier & Ich empfiehlt, die Rechnung mit Anlass, Gebührennummern und Fahrtanteil aufzubewahren. Damit lassen sich Abrechnungsfragen und eine mögliche Erstattung konkret prüfen.
Quellen
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, § 10: Wegegeld
- Bundestierärztekammer, August 2023: Hausbesuchsgebühr bei Pferden, Ziffer 40 GOT
Die Fahrt mit drei Haltern ist ein vereinfachtes Rechenbeispiel. Umsatzsteuer und Behandlungskosten sind nicht enthalten. Die Auslegung zur Hausbesuchsgebühr ist ausdrücklich als Auffassung der GOT-Arbeitsgruppe gekennzeichnet.
Gebühren und Verbraucher · 24. Oktober 2026
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Christian MüllerLeiter der BarmeniaGothaer-Direktionsagentur in Nürnberg
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Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) · LL.M. Versicherungsrecht · Bankkaufmann
Über Tier & Ich
Tier & Ich ist der Internetauftritt der BarmeniaGothaer-Direktionsagentur Christian Müller in Nürnberg. Petra und Christian Müller beraten zu Versicherungen für Pferde, Hunde, Katzen und ihre Halter. Christian Müller ist gebundener Exklusivvertreter der BarmeniaGothaer AG. Petra Müller ist Versicherungskauffrau und Angestellte der Barmenia Krankenversicherung AG.