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Presse · Verbraucherthema

Erst nach der Diagnose versichern: Was ist dann noch möglich?

Nach einer unerwartet hohen Rechnung wird die Suche nach Versicherungsschutz dringend. Doch eine neue Police löst das Problem einer bereits bekannten Erkrankung häufig nicht mehr. Wer früh vorsorgt, hat bessere Möglichkeiten, das finanzielle Risiko künftiger Behandlungen abzusichern.

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Eine Versicherung soll künftige, versicherte Risiken tragen. Bereits bekannte Beschwerden oder Behandlungen können bei einem neuen Vertrag ausgeschlossen sein. Je nach Tier, Vorgeschichte und Anbieter kommt eine Annahme mit Einschränkungen infrage oder ein Antrag wird abgelehnt. Eine pauschale Antwort für den gesamten Markt wäre falsch. [1]

Ein angenommener Antrag deckt nicht jede Erkrankung

Halter sollten vor dem Abschluss wissen, ob eine konkrete Vorerkrankung und ihre möglichen Folgen versichert sind. Dazu gehören auch Beschwerden, die bereits vorlagen, obwohl die endgültige Diagnose erst später gestellt wurde. Welche Regel gilt, muss anhand des gewählten Vertrags geprüft werden.

Gesundheitsfragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Das Versicherungsvertragsgesetz knüpft die Anzeigepflicht an bekannte erhebliche Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Wer eine frühere Behandlung nicht genau zuordnen kann, sollte die Patientenunterlagen anfordern, statt eine unsichere Antwort zu geben. [2]

Wartezeit und Vorerkrankung sind zwei verschiedene Fragen

Viele Verträge sehen Wartezeiten vor. In dieser Zeit besteht für bestimmte Risiken noch kein Schutz. Dauer und Ausnahmen unterscheiden sich. Ein Ausschluss für eine bekannte Erkrankung verschwindet aber nicht einfach dadurch, dass eine Wartezeit abgelaufen ist. [1]

Daher reicht die Frage „Ab wann zahlt die Versicherung?“ nicht aus. Geklärt werden muss ebenso, wofür sie bezahlt. Bei einem geplanten Eingriff wegen einer bereits bekannten Diagnose sollte niemand mit einer Erstattung aus einem gerade erst abgeschlossenen Vertrag kalkulieren, solange keine eindeutige schriftliche Deckung besteht.

Beim Wechsel kann vorhandener Schutz verloren gehen

Eine Erkrankung, die erst während eines bestehenden Vertrags aufgetreten ist, kann dort versichert sein. Für einen neuen Versicherer gehört sie bereits zur Vorgeschichte. Eine Beitragsersparnis muss deshalb zusammen mit möglichen neuen Ausschlüssen betrachtet werden.

Tier & Ich empfiehlt, einen bestehenden Vertrag erst zu kündigen, wenn die Annahme und der Umfang des neuen Schutzes geklärt sind. Manchmal ist es sinnvoller, den bisherigen Vertrag zu behalten. Für gesunde Tiere gilt: Die Finanzierung hoher Behandlungskosten sollte vor dem ersten größeren Befund geregelt werden.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale, 22. Januar 2025: Krankenversicherungen für Haustiere - sinnvoll oder überflüssig?
  2. § 19 VVG: Anzeigepflicht bei den in Textform gestellten Gesundheitsfragen

Verbraucherthema · 23. Oktober 2026

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Christian Müller, Pressekontakt von Tier & Ich

Pressekontakt

Christian Müller
Leiter der BarmeniaGothaer-Direktionsagentur in Nürnberg
Bankgasse 3, 90402 Nürnberg
0175 964 06 07
christian.mueller@barmenia.de

Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) · LL.M. Versicherungsrecht · Bankkaufmann

Über Tier & Ich

Tier & Ich ist der Internetauftritt der BarmeniaGothaer-Direktionsagentur Christian Müller in Nürnberg. Petra und Christian Müller beraten zu Versicherungen für Pferde, Hunde, Katzen und ihre Halter. Christian Müller ist gebundener Exklusivvertreter der BarmeniaGothaer AG. Petra Müller ist Versicherungskauffrau und Angestellte der Barmenia Krankenversicherung AG.