Presse · Versicherung und Verbraucher
Erst die teure Behandlung, dann die Kündigung: Wie verlässlich bleibt der Versicherungsschutz?
Nach einer schweren Erkrankung ist weiterer Schutz besonders wichtig. Gerade dann kann eine Vertragskündigung zum Problem werden. Vor dem Abschluss lohnt sich deshalb neben dem Leistungsumfang ein genauer Blick auf die Kündigungsregeln.
Nürnberg, 24. Oktober 2026 · Tier & Ich
Artikel als PDF herunterladenDas Versicherungsvertragsgesetz kennt für die Sachversicherung eine Kündigung nach einem Versicherungsfall. Daneben bestehen Regeln zur Vertragsverlängerung und Beendigung. Für einen konkreten Tiervertrag müssen die einschlägigen Bedingungen und ein möglicher Kündigungsverzicht geprüft werden. Eine hohe Erstattung allein beweist noch nicht, dass eine Kündigung folgt. [1] [2]
Worauf sich ein Kündigungsverzicht bezieht
Ein Verzicht kann sich auf die Kündigung nach einem Schaden oder auf die ordentliche Kündigung zum Vertragsende beziehen. Das sind verschiedene Rechte. Wer nur das Wort Kündigungsverzicht liest, sollte nachfragen, ab wann er gilt, welche Kündigung er umfasst und welche Ausnahmen bleiben.
Auch ein weitreichender Verzicht ist keine Zusage, dass Beitrag und Leistungen für alle Zukunft unverändert bleiben. Beitragsanpassung, Vertragsdauer und Kündigung sind getrennte Fragen. Für eine belastbare Entscheidung braucht der Halter die schriftliche Regel seines konkreten Tarifs, nicht nur eine Werbeaussage.
Warum ein neuer Vertrag die Lücke nicht einfach schließt
Die Verbraucherzentrale weist auf Altersgrenzen und Probleme bei der Versicherung bereits kranker Tiere hin. Nach einer Diagnose können deshalb andere Voraussetzungen gelten als bei einem gesunden Jungtier. Vorhandene Beschwerden und Behandlungen sind bei den Gesundheitsfragen des neuen Anbieters zu berücksichtigen. [3] [4]
Ein Angebot mit niedrigerem Beitrag genügt für einen Wechsel nicht. Die Annahme, der Beginn, mögliche Ausschlüsse und die Wartezeiten sollten schriftlich feststehen. Wer vorschnell selbst kündigt, kann einen bestehenden Schutz verlieren, den ein neuer Vertrag nicht in gleicher Form bietet.
Was nach einem Kündigungsschreiben zu tun ist
Halter sollten Schreiben, Zugangstag und Vertragsbedingungen sichern. Danach lässt sich prüfen, welches Kündigungsrecht genannt wird und zu welchem Datum der Schutz enden soll. Noch offene Erstattungen und die Frage nach weiteren Behandlungen gehören getrennt auf die Liste.
Tier & Ich prüft mit Kunden die Regelungen ihrer vermittelten Verträge und klärt Rückfragen mit dem Versicherer. Eine rechtliche Auseinandersetzung gehört bei Bedarf in anwaltliche Hände. Für die Auswahl eines neuen Schutzes zählt neben dem Preis vor allem, wie der Vertrag nach einer Erkrankung fortgeführt werden kann.
Quellen
Versicherung und Verbraucher · 24. Oktober 2026
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Christian MüllerLeiter der BarmeniaGothaer-Direktionsagentur in Nürnberg
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Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) · LL.M. Versicherungsrecht · Bankkaufmann
Über Tier & Ich
Tier & Ich ist der Internetauftritt der BarmeniaGothaer-Direktionsagentur Christian Müller in Nürnberg. Petra und Christian Müller beraten zu Versicherungen für Pferde, Hunde, Katzen und ihre Halter. Christian Müller ist gebundener Exklusivvertreter der BarmeniaGothaer AG. Petra Müller ist Versicherungskauffrau und Angestellte der Barmenia Krankenversicherung AG.