Kurz gesagt
Eine Zahnsanierung kann Leistungen enthalten, die unterschiedlich versichert sind. Der Behandlungsplan sollte sie einzeln nennen. Auch unter Narkose zählt nicht jede Leistung zu den OP-Kosten.
Was gehört zum OP-Schutz?
Medizinisch notwendige Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen zählen unter der versicherten Betäubungsform zu den eingeschlossenen Eingriffen. Bekannte Erkrankungen und die weiteren Voraussetzungen des Vertrags sind dabei zu beachten. Wird eine versicherte Operation tatsächlich durchgeführt, können auch die zur OP-Diagnose und Vorbereitung erforderlichen Röntgenaufnahmen dazugehören. Ein Dentalröntgen ohne anschließende Operation ist damit nicht schon über den reinen OP-Schutz versichert. [1]
Aus welchem Budget wird die Zahnreinigung bezahlt?
In der Krankenversicherung gehören Zahnreinigung und Zahnsteinentfernung zur vereinbarten Gesundheitspauschale. Diese Vorsorgeleistungen zählen zu einer vereinbarten Jahresgrenze für Heilbehandlungen. Die reine OP-Versicherung schließt Zahnreinigung und Zahnsteinentfernung aus. [1] [2]
Welche Zahnleistungen haben ein eigenes Budget?
Die Krankenversicherung führt etwa Zahnfüllungen, Kieferkorrekturen und Zahnersatz als besondere Zahnleistungen. Das dafür vereinbarte Budget und die Gesundheitspauschale sind unterschiedliche Leistungen. Auch die besonderen Zahnleistungen werden auf eine vereinbarte Heilbehandlungsgrenze angerechnet. [2]
Was sollten Sie vor dem Termin klären?
Bitten Sie die Praxis um einen aufgeschlüsselten Plan. Prüfen Sie dann, welches Budget die jeweilige Maßnahme betrifft und was davon im laufenden Abrechnungsjahr noch verfügbar ist. Senden Sie uns den Plan zusammen mit Ihrer Versicherungsnummer, wenn Sie die Zuordnung klären möchten.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Die Checklisten helfen bei der Vorbereitung. Was Ihr Versicherer bezahlt, steht in Ihrem Vertrag.
