Familie mit Pferd, Hund und Katze – Symbolbild

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Tier versichert: Darf die Rechnung höher ausfallen?

Was die GOT erlaubt, welche Fehlanreize Fachleute beschreiben und warum unnötige Tierarztkosten auch Versicherte treffen. Christian Müllers Position.

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Die Frage aus unserer Beratung

Eine Versicherung soll eine medizinisch sinnvolle Behandlung finanzierbar machen. Sie darf aus unserer Sicht kein Anlass für unbegründete Mehrkosten sein. Christian Müller hört in Kundengesprächen immer wieder die Sorge, versicherte Tiere würden teurer behandelt. Wir nehmen diese Berichte ernst und unterscheiden zwischen besserer Versorgung, erklärbaren Preisunterschieden und tatsächlich fragwürdiger Abrechnung.

Eine höhere Rechnung braucht eine nachvollziehbare Erklärung

Ja, die Behandlung eines versicherten Tieres kann insgesamt mehr kosten. Wenn der Versicherungsschutz zusätzliche medizinisch sinnvolle Untersuchungen oder eine aufwendigere Therapie ermöglicht, verändert sich der Leistungsumfang. Das ist etwas anderes als ein höherer Preis für eine ansonsten vergleichbare Leistung allein wegen der Versicherung.

Auch unterschiedliche Krankheitsverläufe, Komplikationen und der erforderliche Zeitaufwand können Rechnungen verändern. Eine Klinik mit Notdienst und spezialisierter Versorgung lässt sich nicht anhand des Endbetrags mit jedem planbaren Praxisbesuch vergleichen. Für eine faire Prüfung muss zunächst feststehen, was tatsächlich geleistet wurde.

Unsere Kritik beginnt dort, wo der Versicherungsschutz als Begründung für zusätzliche Einnahmen dienen soll, ohne dass Leistungen oder Gebühren sachlich nachvollziehbar sind. Die Frage „Wer bezahlt?“ ersetzt weder die medizinische Begründung noch die Prüfung der Abrechnung.

Was die Gebührenordnung tatsächlich vorsieht

Die Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, sieht im regulären Rahmen den einfachen bis dreifachen Gebührensatz vor. Die konkrete Höhe ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Genannt werden insbesondere Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, Wert des Tieres und örtliche Verhältnisse. [1]

Der Versicherungsstatus steht nicht in dieser Aufzählung. Einen pauschalen Versicherungszuschlag sieht die Vorschrift nicht vor. Die Kriterien sind allerdings nicht abschließend aufgezählt. Deshalb muss die konkrete Begründung geprüft werden, bevor eine unterschiedliche Rechnung als rechtswidrig bezeichnet wird. [1]

Ein hoher Faktor beweist für sich genommen keinen Missbrauch. Umgekehrt ist der obere Rand des Gebührenrahmens kein Betrag, der ohne Prüfung des Einzelfalls beliebig gewählt werden darf. Wer eine einzelne Position nicht nachvollziehen kann, sollte nach dem zugrunde gelegten Aufwand fragen. [1]

Für den gesetzlich geregelten Notdienst gelten grundsätzlich der zwei- bis vierfache Satz und eine zusätzliche Notdienstgebühr. Abweichende Gebührenvereinbarungen sind unter eigenen Voraussetzungen möglich. Eine höhere Summe muss deshalb im Zusammenhang mit Behandlungszeit, Leistungen und vorhandenen Vereinbarungen betrachtet werden. [2] [3]

Fachleute warnen vor Eingriffen allein wegen einer Versicherung

Das Risiko unnötiger Behandlungen wird auch innerhalb der Tiermedizin diskutiert. Hartmut Gerhards und Bettina Wollanke beschäftigen sich in einem Fachbeitrag von 2023 mit der medizinischen Begründung von Untersuchungen und Behandlungen bei Pferden. Sie warnen ausdrücklich vor Überversorgung allein wegen einer vorhandenen OP-Versicherung. [4]

Die Autoren beschreiben mögliche Fehlanreize auf mehreren Seiten. Halter können einen Eingriff wünschen, weil sie eine Erstattung erwarten. Auch die Kopplung bestimmter Diagnostikkosten an eine anschließende Operation kann die Entscheidung beeinflussen. Wirtschaftliche Interessen dürfen die sorgfältige medizinische Abwägung nicht ersetzen. [4]

Dieser Beitrag ist eine fachliche und ethisch-rechtliche Analyse mit Erfahrungen der Autoren. Er misst nicht, wie häufig solche Vorgänge vorkommen. Er belegt auch keinen bestimmten Abrechnungsverstoß einer Klinik. Er zeigt aber, dass die Sorge vor versicherungsbedingter Überversorgung fachlich ernst genommen wird. [4]

Für uns gehört deshalb immer die Frage dazu, welchen Nutzen eine Maßnahme für das Tier hat. Eine Leistung wird nicht allein dadurch sinnvoll, dass ein Vertrag sie bezahlt. Umgekehrt darf eine notwendige Versorgung nicht bloß deshalb unter Verdacht geraten, weil sie teuer ist.

Was die Forschung zu versicherten Tieren zeigt

Die Forschung liefert auch einen wichtigen Gegenbefund zur pauschalen Missbrauchsvermutung. Davina Zenz-Spitzweg untersuchte in ihrer Dissertation von 2021 Versicherungen aus Sicht von Tierärzten und Tierhaltern. Befragt wurden 360 Tierärzte im deutschsprachigen Raum und 1.340 Halter von Hunden und Katzen. Die Angaben deuteten auf eine bessere medizinische Versorgung versicherter Tiere hin. [5]

Die befragten Tierärzte berichteten dabei nicht über mehr unnötige Behandlungen versicherter Tiere. Allerdings handelt es sich um Selbstauskünfte und nicht um eine unabhängige Prüfung von Rechnungen und Krankenakten. Die Untersuchung stammt außerdem aus der Zeit vor der GOT-Novelle 2022. Sie widerlegt keine heutigen Einzelfälle, widerspricht aber einer pauschalen Gleichsetzung von Versicherung und Überversorgung. [5]

Für die Behauptung, deutsche Kliniken rechneten allgemein bei versicherten Tieren systematisch überhöht ab, haben wir in unserer Recherche keinen belastbaren Nachweis gefunden. Die veröffentlichte Fachkritik und die Berichte aus Gesprächen sind ein Anlass für genaue Prüfung. Sie ersetzen diese Prüfung nicht.

Warum unnötige Kosten als höhere Beiträge zurückkommen können

Versicherungsleistungen werden aus den Mitteln einer Versichertengemeinschaft finanziert. Wenn die Ausgaben je versichertem Risiko dauerhaft steigen, entsteht Druck auf die Kalkulation. Das kann zu höheren Beiträgen führen. Bei neuen Angeboten können sich auch Selbstbeteiligungen oder Leistungsgrenzen verändern. Bestehende Verträge dürfen nur nach ihren jeweiligen rechtlichen und vertraglichen Regeln angepasst werden.

Wir beschreiben damit einen wirtschaftlichen Zusammenhang, keine Prognose für Ihren konkreten Beitrag. Höhere Behandlungsausgaben können aus medizinischem Fortschritt, höheren Preisen, einer veränderten Altersstruktur oder mehr versicherten Leistungen entstehen. Unnötige Ausgaben wären ein zusätzlicher vermeidbarer Kostentreiber.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nennt für 2024 mehr als zwei Millionen versicherte Tiere und 720 Millionen Euro Bruttobeiträge. 2019 waren es rund 845.000 Tiere und 173 Millionen Euro. Zugleich nahm der Anteil umfassender Krankenversicherungen zu. Der Verband nennt auch die GOT-Novelle und medizinischen Fortschritt als Einflussfaktoren. [6]

Diese Zahlen betreffen den gesamten erfassten Markt. Sie bedeuten nicht, dass der Beitrag jedes einzelnen Vertrags im gleichen Verhältnis gestiegen ist. Ebenso wenig lassen sie erkennen, welcher Anteil auf unnötige Leistungen entfällt. Dafür fehlen in diesen Marktdaten die nötigen Angaben. [6]

Unsere Sorge ist der mögliche Bumerangeffekt: Werden vermeidbare Kosten einfach weitergereicht, kann Versicherungsschutz für Halter schwerer bezahlbar werden. Wer dann Leistungen reduziert oder den Schutz aufgibt, trägt künftig mehr Risiko selbst. Das ist ein Grund, auffällige Rechnungen sorgfältig zu prüfen. Medizinisch notwendige Leistungen sollen dabei verlässlich bezahlt werden.

Bezahlbare Versorgung ist auch eine Frage des Tierwohls

Dass Einkommen und die Nutzung tierärztlicher Leistungen zusammenhängen können, zeigt eine von AGILA beauftragte Statista-Befragung. Im Dezember 2025 wurden 2.457 Hunde- und Katzenhalter befragt. Laut Veröffentlichung vom März 2026 waren neun Prozent im Jahr 2025 gar nicht beim Tierarzt. Bei einem monatlichen Nettohaushaltseinkommen unter 1.000 Euro waren es 18 Prozent. [7]

Die Befragung wurde von einem Versicherer beauftragt. Die unterschiedlichen Besuchshäufigkeiten beweisen nicht, dass in jedem dieser Haushalte eine notwendige Behandlung unterblieb. Dafür müsste auch der medizinische Bedarf bekannt sein. Sie geben aber Anlass, genauer nach finanziellen Zugangshürden zu fragen. [7]

Auch die Zahl der Heimtiere verdient einen genauen Blick. IVH und ZZF schätzen für 2025 insgesamt 33,4 Millionen Hunde, Katzen, Kleinsäuger und Ziervögel in Deutschland. Für 2024 wurden 33,9 Millionen genannt. Der Anteil der Haushalte mit Heimtieren lag bei 43 statt 44 Prozent. Grundlage sind Befragungen von jeweils 5.000 Haushalten. [8] [9]

Das sind geschätzte Bestands- und Haushaltszahlen. Sie belegen weder eine genaue Zahl ausgeschiedener Tierhalter noch, dass höhere Tierarztkosten den Unterschied verursacht haben. Pferde werden durch diese Zahlen ebenfalls nicht erfasst. Unsere Sorge um die Bezahlbarkeit ist berechtigt als Diskussionsthema; die Ursache dieser Bestandsentwicklung bleibt damit offen.

Aus unserer Sicht gehört zum Tierschutz beides: notwendige Behandlungen ermöglichen und Tiere vor vermeidbaren Eingriffen schützen. Dafür brauchen wir wirtschaftlich tragfähige Praxen und eine Finanzierung, die Halter dauerhaft leisten können. Diese Ziele sollten gemeinsam betrachtet werden.

Auch Versicherer müssen sich Kritik gefallen lassen

Eine 2026 veröffentlichte Untersuchung von Strohbücker und Doherr wertete 499 Antworten aus einer deutschen Tierärztebefragung von 2025 aus. Die Befragten wünschten sich unter anderem transparentere Tarife, weniger Verwaltungsaufwand und nachvollziehbare Leistungsentscheidungen. Die freiwillige Onlinebefragung ist keine repräsentative Messung sämtlicher Praxiserfahrungen und untersucht keinen allgemeinen Versicherungsaufschlag. [10]

Wir finden diese Perspektive wichtig. Ein Versicherer muss konkrete Fragen stellen und eine Kürzung verständlich begründen. Eine berechtigte Rechnung darf nicht durch unklare Anforderungen unnötig lange offenbleiben. Genauso müssen Kunden vor dem Abschluss erfahren, welche Leistungen ausgeschlossen sind.

Kostendisziplin darf aus unserer Sicht nicht bedeuten, medizinisch notwendige Versorgung pauschal infrage zu stellen. Gute Rechnungsprüfung muss Fehler aufzeigen und berechtigte Ansprüche anerkennen. Wir unterstützen Kunden dabei, Rückfragen und Entscheidungen mit der Leistungsabteilung zu klären.

Was bei einer auffälligen Rechnung geprüft werden sollte

Die GOT verlangt unter anderem Behandlungstag, Tierart, Diagnose oder Anlass, berechnete Leistungen mit Gebührennummer, Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer. Zusätzlich berechnete Arzneimittel, Materialien und weitere zulässige Kosten sind, soweit nicht bereits in den Gebührensätzen enthalten, gesondert auszuweisen. Auf Verlangen ist die Rechnung weiter aufzugliedern. [11]

Für einen Vergleich brauchen wir mehr als zwei Endbeträge. Relevant sind der genaue Befund, die erbrachten Leistungen, Mengen, Faktoren und der Behandlungsverlauf. Auch Notdienst, zusätzliche Überwachung und eine Honorarvereinbarung können Unterschiede erklären. Eine Internetrechnung zu einer ähnlich benannten Erkrankung ist deshalb kein verlässlicher Höchstpreis.

Wenn Sie einen Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz vermuten, halten Sie fest, welche konkrete Aussage dazu gefallen ist. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Ihrem Eindruck. Bitten Sie die Praxis zunächst um eine Erläuterung der fraglichen Positionen. Rechnungen und Befunde sollten vollständig vorliegen.

Wir können bei Versicherungsfragen und der Zusammenstellung der Unterlagen helfen. Die medizinische Notwendigkeit beurteilen entsprechend qualifizierte Tierärzte. Bei einem rechtlichen Streit über die Forderung kann anwaltliche Unterstützung nötig sein. Eine offene Frage sollte nicht dazu führen, dass eine dringend erforderliche Behandlung verzögert wird.

Meine Sicht

In ausführlichen persönlichen Gesprächen haben mir Dutzende Kunden berichtet, dass sie den Eindruck höherer Rechnungen wegen des Versicherungsschutzes gewonnen haben. Diese Rückmeldungen beschäftigen mich sehr. Sie sind Erfahrungen aus unserer Beratung und keine statistische Untersuchung. Für einen nachgewiesenen Abrechnungsverstoß müssen die Unterlagen des jeweiligen Falls geprüft werden.

Meine Haltung ist klar: Wenn Gebühren ohne sachlichen Grund erhöht oder medizinisch unnötige Leistungen wegen einer Versicherung erbracht werden, halte ich das für inakzeptabel. Auch ein formal möglicher Gebührenrahmen darf aus meiner Sicht nicht zum Ziel werden, bei jedem versicherten Tier möglichst viel abzurechnen.

Ich erwarte, dass die Behandlung am Nutzen für das Tier ausgerichtet bleibt. Gute Arbeit soll gut bezahlt werden. Ich kritisiere das bewusste Erzeugen vermeidbarer Kosten, wenn eine Versicherung als vermeintlich unbegrenzte Geldquelle betrachtet wird. Langfristig können solche Kosten bei den Versicherungsnehmern ankommen.

Deshalb fordere ich nachvollziehbare Gebührenentscheidungen und eine sorgfältig dokumentierte medizinische Begründung. Wo ein begründeter Verdacht besteht, sollten vergleichbare Rechnungen unabhängig untersucht werden. Wer Kritik äußert, muss allerdings bereit sein, auch eine sachliche Erklärung oder einen Gegenbefund anzuerkennen.

Diese Verantwortung gilt ebenso für Versicherer. Unbegründete Kürzungen und unnötige Verzögerungen helfen dem Tierhalter nicht. Ich möchte, dass wir uns gemeinsam auf eine verlässliche Versorgung verständigen. Die Belastbarkeit der Praxisteams, die finanziellen Grenzen der Halter und das Wohl des Tieres müssen dabei zusammen gedacht werden.

Quellen

Stand: 20. Oktober 2026. Die Kundengespräche wurden von Christian Müller geschildert. Es werden keine identifizierbaren Kunden oder Kliniken und keine ungeprüften Einzelfallvorwürfe veröffentlicht. Die persönliche Position ist keine offizielle Stellungnahme der BarmeniaGothaer.

  1. GOT § 2: Gebührenhöhe und Kriterien im Einzelfall
  2. GOT § 4: Gebühren für tierärztlichen Notdienst
  3. GOT § 5: Abweichende Gebührensätze
  4. Gerhards und Wollanke (2023): Zur forensischen Bedeutung der Indikationsstellung bei Untersuchung und Behandlung von Pferden, Pferdeheilkunde 39, S. 115–136, besonders S. 127 und 129
  5. Zenz-Spitzweg (2021): Mehr Tierschutz mit Versicherung – eine Analyse aus zwei Perspektiven, Dissertation LMU München, besonders S. 21–22
  6. GDV: Tierkrankenversicherung wächst rasant, aktualisiert am 11. August 2026; Marktdaten 2019–2024
  7. AGILA/Statista: Tierärztliche Versorgung und Einkommen, Pressemitteilung vom 3. März 2026; Befragung Dezember 2025
  8. IVH/ZZF: Der deutsche Heimtiermarkt 2025, Populations- und Haushaltsdaten auf S. 4
  9. IVH/ZZF: Der deutsche Heimtiermarkt 2024, Populations- und Haushaltsdaten auf S. 4
  10. Strohbücker und Doherr (2026): Umfrage zur Tierkrankenversicherung in Deutschland aus tierärztlicher Sicht, veröffentlicht am 27. Juli 2026
  11. GOT § 7: Gebühren- und Rechnungsbestandteile, Fälligkeit

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