Der Beitrag zur GOT-Evaluation
Christian Müller hat ein eigenes Positionspapier zur Überprüfung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eingereicht. Darin geht es um nachvollziehbare Rechnungen, bezahlbare Behandlungen und die Folgen für die Tierversicherung. Hier finden Sie die wichtigsten Überlegungen und das vollständige Original.
Warum wir uns an der GOT-Debatte beteiligen
In unserer Agentur sehen wir, was Tierarztrechnungen für Tierhalter und Versicherungen bedeuten. Wir begleiten die Einreichung von Rechnungen, klären fehlende Unterlagen und besprechen, welche Kosten beim Kunden bleiben. Diese Erfahrungen gehören für uns in die Diskussion über die Gebührenordnung.
Christian Müller arbeitet seit 2007 im Versicherungsbereich. Als Dipl.-Wirtschaftsjurist und LL.M. Versicherungsrecht verbindet er die tägliche Arbeit mit Verträgen mit der rechtlichen Betrachtung. Im Positionspapier bringt er außerdem seine Erfahrung als Pferdehalter ein. [1]
Das Papier wurde als Beitrag zur GOT-Evaluation eingereicht. AFC Public Services führt diese Untersuchung 2026 im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung durch. Dabei werden auch Erfahrungen von Tierhaltern und Versicherungen einbezogen. [2]
Es ist Christian Müllers persönliche fachliche Stellungnahme, keine offizielle Unternehmensposition der BarmeniaGothaer. Die folgenden Forderungen beschreiben seine Vorschläge für eine Reform. Über deren Umsetzung ist damit noch nichts entschieden.
Warum höhere Rechnungen auch Versicherte treffen
Wenn versicherte Behandlungen teurer werden, müssen Versicherungen mehr Geld für diese Rechnungen aufbringen. Auf Dauer wirkt sich das auf die Kalkulation aus. Höhere Beiträge, andere Selbstbeteiligungen oder enger gefasste neue Angebote können die Folge sein.
Eine Versicherung verteilt Kosten auf viele Versicherte. Sie schafft die Kosten nicht aus der Welt. Deshalb gehört die Frage nach bezahlbaren Versicherungen in jede ernsthafte Diskussion über Tierarztgebühren.
Dabei wäre es zu einfach, jede Beitragssteigerung allein der GOT zuzuschreiben. Auch medizinischer Fortschritt, das Alter der versicherten Tiere und der Leistungsumfang spielen eine Rolle. Im Positionspapier werden diese Einflüsse ausdrücklich unterschieden. [1]
Für bestehende Verträge gelten weiterhin die vereinbarten Leistungen und Regeln. Eine Debatte über künftige Tarife ändert Ihren heutigen Versicherungsschutz nicht.
Der Gebührenfaktor muss nachvollziehbar sein
Heute erlaubt die GOT außerhalb besonderer Regelungen den einfachen bis dreifachen Gebührensatz. Die Auswahl hängt unter anderem von Schwierigkeit, Zeitaufwand und Zeitpunkt der Behandlung ab. Der einfache Satz ist dabei nicht für jede Routinebehandlung zwingend vorgeschrieben. [3]
Christian Müller schlägt konkrete Kriterien für höhere Faktoren vor. Bei erkennbarem Mehraufwand soll eine standardisierte Begründung helfen. Ein besonders hoher Aufwand soll individuell erläutert werden. Tierhalter könnten dadurch besser erkennen, weshalb eine Leistung teurer abgerechnet wurde.
Im gesetzlich geregelten Notdienst gilt normalerweise der zwei- bis vierfache Satz, zuzüglich einer Notdienstgebühr. Das Positionspapier erkennt den besonderen Aufwand ausdrücklich an. Auch dort soll der gewählte Faktor nachvollziehbar begründet werden. [4] [1]
Ein Stallbesuch mit zehn Pferdehaltern
Die Hausbesuchsgebühr beträgt beim einfachen Satz 34,50 Euro netto. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundestierärztekammer und bpt legt sie je Tierhalter aus. Die Gebühr deckt auch Vorbereitung und Organisation ab; die Fahrtkosten werden zusätzlich berechnet. [3] [5]
Das Rechenbeispiel im Papier nimmt zehn Pferde von zehn Haltern bei einem gemeinsamen Stalltermin an. Zehn Hausbesuchsgebühren ergeben zusammen 345 Euro netto, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 410,55 Euro. Dieser Betrag betrifft nur die Hausbesuchsgebühren. Behandlung, Medikamente und Fahrtkosten kommen dazu. [1]
Der Reformvorschlag lautet, bei einem tatsächlich gemeinsamen, geplanten Besuch eine volle Hausbesuchsgebühr auf die Beteiligten zu verteilen. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand je Rechnungsempfänger könnte durch eine begrenzte Pauschale bezahlt werden. Einzelbesuche und Notfälle sollen davon unberührt bleiben.
Damit greift das Papier einen konkreten Streitpunkt auf und berücksichtigt zugleich den zusätzlichen Aufwand der Praxis. Die vorgeschlagene Aufteilung ist eine Reformforderung und noch keine geltende Abrechnungsregel.
Gute Unterlagen helfen bei der Erstattung
Die GOT verlangt bereits Angaben zu Behandlungstag, Tierart, Diagnose oder Anlass, Leistungsnummern, Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer. Zusätzlich berechnete Kosten müssen erkennbar sein. Auf Verlangen wird die Rechnung weiter aufgeschlüsselt. [3]
Das Positionspapier geht weiter. Es fordert einen einheitlichen Aufbau mit Grundbetrag, Faktor und Einzelpreis sowie eine Begründung höherer Faktoren je Position. Befunde, Behandlungsgrund und Verlauf sollen digital so dokumentiert sein, dass die Rechnung fachlich nachvollzogen werden kann.
Für die Versicherung muss erkennbar sein, was behandelt wurde und weshalb. Fehlen Befunde oder Angaben zur Vorgeschichte, entstehen Rückfragen. Vollständige Unterlagen helfen, den Fall zügig zu prüfen. Ob die Versicherung zahlt, hängt anschließend vom konkreten Vertrag und der Behandlung ab.
Was die Überprüfung zum Tierwohl untersuchen sollte
Eine Befragung im Rahmen von Elena Karthäusers Masterarbeit zeigt, weshalb die Kostenfrage ernst genommen werden sollte. Von 12.057 Personen, die diese Frage beantworteten, berichteten 40,3 Prozent, seltener tierärztliche Leistungen zu nutzen. Insgesamt nahmen 14.021 Pferdehalter und 250 Tierärzte teil. Es war eine freiwillige Befragung; die Ergebnisse lassen sich nicht auf alle Pferdehalter übertragen. [6]
Das Positionspapier fordert deshalb, auch aufgeschobene oder unterlassene Behandlungen zu erfassen. Höhere Praxiseinnahmen allein beantworten die Frage nach einer guten Versorgung nicht. Untersucht werden muss ebenso, ob Tiere rechtzeitig behandelt werden können.
Die elf Forderungen aus dem Positionspapier
Diese Punkte bilden den Kern des Vorschlags vom 2. September 2026. Die vollständigen Begründungen stehen im verlinkten Original. [1]
- Die Folgen von 2022 zuerst untersuchen
Vor einer weiteren pauschalen Erhöhung sollen die bisherigen Auswirkungen vollständig untersucht werden.
- Klare Kriterien für Gebührenfaktoren festlegen
Die Wahl zwischen einfachem und dreifachem Satz soll anhand überprüfbarer Kriterien nachvollziehbar werden.
- Höhere Faktoren je Position begründen
Auf der Rechnung sollen Faktor und Begründung für jede Position oberhalb des einfachen Satzes stehen.
- Gemeinsame Stalltermine fair abrechnen
Bei einem tatsächlich gemeinsamen, geplanten Besuch soll eine volle Hausbesuchsgebühr auf die beteiligten Halter verteilt werden.
- Rechnungen einheitlich aufbauen
GOT-Nummer, Grundbetrag, Faktor, Einzelpreis, Diagnosebezug, Medikamente, Material und Umsatzsteuer sollen klar erkennbar sein.
- Befunde und Behandlungen digital dokumentieren
Einheitliche Mindestangaben sollen Befunde, Diagnostik, Behandlungsgrund, Therapie, Medikamente und Verlauf festhalten.
- Unabhängig vom Versicherungsschutz entscheiden
Ob ein Tier versichert ist, darf weder die medizinische Begründung einer Behandlung noch die Gebührenbemessung beeinflussen.
- Kosten vor planbaren Behandlungen besprechen
Vor teuren, planbaren Behandlungen sollen Tierhalter eine Kostenspanne und die voraussichtlichen Gebührenfaktoren erfahren.
- Aufgeschobene Behandlungen erfassen
Die Untersuchung soll berücksichtigen, ob notwendige Versorgung aus Kostengründen später stattfindet oder ganz unterbleibt.
- Anonymisierte Rechnungen untersuchen
Faktoren, Hausbesuchsgebühren und Kombinationen von Leistungen sollen nach Tierart, Region und Versorgungsform verglichen werden.
- Die Wirkung regelmäßig überprüfen
Feste Prüfintervalle, veröffentlichte Methoden und messbare Ziele sollen zeigen, ob die Regeln funktionieren.
Meine Sicht
Tierärztinnen und Tierärzte müssen von ihrer Arbeit gut leben können. Personal, moderne Geräte und ein funktionierender Notdienst kosten Geld. Das erkenne ich ausdrücklich an.
Gleichzeitig erlebe ich, was hohe Rechnungen bei Tierhaltern auslösen. Wer die Kosten dauerhaft nur weiterreicht, verschiebt das Problem. Am Ende müssen die Halter entweder die Rechnung oder den Versicherungsbeitrag bezahlen können.
Deshalb habe ich dieses Positionspapier geschrieben. Ich möchte klare Gebührenregeln, nachvollziehbare Rechnungen und Behandlungen, die finanzierbar bleiben. Gute Dokumentation schützt dabei beide Seiten: die behandelnde Praxis und den Tierhalter.
Die Forderung nach einer versicherungsneutralen Abrechnung ist mir besonders wichtig. Daraus folgt kein pauschaler Vorwurf gegen Tierärzte. Für solche Vorwürfe braucht es belastbare Belege. Genau deshalb fordere ich, tatsächliche Rechnungen systematisch zu untersuchen.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Das PDF enthält die unveränderte persönliche Stellungnahme vom 2. September 2026.
- Christian Müller: Positionspapier zur GOT-Novellierung, 2. September 2026, vollständiges Original als PDF
- AFC Public Services: GOT-Evaluation 2026 im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte: insbesondere §§ 2 und 7 sowie Gebührenverzeichnis Nr. 40
- GOT § 4: Gebühren für tierärztlichen Notdienst
- Gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundestierärztekammer und bpt: Auslegung der Hausbesuchsgebühr, veröffentlicht bei der Tierärztekammer Westfalen-Lippe
- Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft um das Pferd: Elena Karthäusers Masterarbeit zu den Auswirkungen der GOT, veröffentlicht am 16. März 2025
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